Im Frühsommer 2023 haben sich einige Interessierte und engagierte Menschen zusammen gefunden und sich gefragt, was können wir „TUN“ für Tier-, Umwelt- und Naturschutz. Als erstes Projekt haben wir in Zusammenarbeit mit einen Landwirt eine Blühwiese für unsere notleidenden Insekten und Bienen geschaffen. Im Frühjahr 2024 haben wir uns in der Wildtierrettung engagiert, um u.a. Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren. Wir haben noch viele Ideen, die wir – wie wir festgestellt – haben, nur im Rahmen eines gemeinnützigen Vereins und mit der Hilfe von Spenden von weiteren Mitstreiter*Innen bewerkstelligt werden können.
Fledermausschutz, Biotopverbesserungen, Bienenweiden, Schleiereulennisthilfen und noch viel mehr Ideen haben wir, was wir noch TUN können.
Schreibt uns eine Nachricht, wenn ihr helfen wollt. Helft uns, was zu TUN!
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Tier-, Umwelt- und Naturschutzes.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
(a) das Erhalten, Schaffen und Verbessern von Lebensgrundlagen für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sowie das Eintreten für den Schutz der Gesundheit des Menschen vor Schäden durch Umweltbeeinträchtigungen,
(b) die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten,
(c) die Erforschung und die Förderung der Erforschung der Grundlagen des Natur- und Umweltschutzes,
(d) das Mitwirken bei Planungen, die für den Schutz der Natur und Umwelt bedeutsam sind, und das Einwirken auf Gesetzgebung und Verwaltungen gemäß den genannten Aufgaben sowie das Eintreten für den Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften; bei umweltrechtlichen Entscheidungen auch das Hinwirken auf die Einhaltung aller entscheidungserheblichen Rechtsvorschriften.
(e) die Förderung des Natur- und Umweltschutzgedankens unter der Jugend und im Bildungsbereich,
(f) die Zusammenarbeit mit Organisationen und Einrichtungen, die gleiche und ähnliche Ziele verfolgen,
(g) Maßnahmen zur Rettung von Wildtieren,
(h) die Beschaffung finanzieller Mittel z.B. durch Fund Raising oder Beantragung von Fördermitteln.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.